Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Rohertrag



Der Begriff Rohertrag ist ein Sammelbegriff, der nach § 17 Abs. 2 ImmoWertV alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zulässiger-weise nachhaltig erzielbaren Einnahmen aus dem Grundstück, insbesondere ortsübliche Mieten und Pachten und sonstige Nutzungsentgelte einschließlich besonderer Vergütungen umfasst.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Beilngries Eichstätt Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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