Tätigkeitsschwerpunkte: Grundstückswertermittlung und Wertermittlung von Grundstücken, Mieten und Pachten; Wertschätzung / Immobilienbewertung von Gebäuden sowie Wertermittlung / Bewertung von Alt- und Neubau / Kaufbegleitung bei Erwerb von Immobilien (Mangel- und Schadensprotokoll) Bewertungsgegenstand: Gebäude aller Art wie Häuser, vor allem Einfamilienhäuser, Reiheneckhäuser, Doppelhaushälften, Mehrfamilienhäuser, Holzhäuser, Wohnungen, Wohn- und Geschäftshäuser, Bauernhöfe, Hotelimmobilien, Logistikobjekte, Grundstücke bebaut und unbebaut, sowohl im Außenbereich wie im Innenbereich, Bahnimmobilien, Bergwerkgrundstücke u. a. Bewertungszweck: Erbschaft, Vermögensauseinandersetzung durch Auflösung der Gemeinschaft von BGB-Gesellschaften oder (Ehe-) Scheidung, Immobilienkauf und Immobilienverkauf, Verkehrswert für das Finanzamt, Unternehmensnachfolge, Leasing, Factoring. Nach dem Bewertungsbedarf von: Privat-Mann oder -Frau, Versicherungen, Banken, Finanzierungen, Gesellschaften aller Art wie: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaft (KG), Aktiengesellschaft (AG), Ich-AG;
Sitz der Gutachterausschüsse: in Landratsämtern der Landkreise und in Stadtverwaltungen der (kreisfreien) Städte. Wichtigste Aufgabe: Ermittlung erforderlicher Daten für die Wertermittlung, wie zum Beispiel Bodenrichtwerte (Umrechnungskoeffizienten), Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze für das Ertragswertverfahren) sowie Sachwertfaktoren (Sachwertverfahren) und Vergleichsfaktoren (Vergleichswertverfahren).