Aktuelle Themen
- Lebensdauer von Bauteilen und Bauteilschichten
Kompetenzzentrum der Initiative "kostengünstig qualitätsbewusst Bauen", einer Einrichtung des Bundes-Bauministeriums. (pdf)
- Rund um die Gartengrenze
Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (pdf)
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Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
und andere Gesetze (vom 26.03.2007)
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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) mit maßgeblichen Änderungen zum Gesetz vom 26.03.2007 in der Fassung des Beschlusses des Bundesrats vom 16. Februar 2007 Änderungen gekennzeichnet
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Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energiesparverordnung - EnEV)
- Als Zeuge vor Gericht
Sie haben vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten, in dem Sie zu einer Vernehmung als Zeuge in einem Zivil- oder Strafprozess vor Gericht geladen werden. Wenn Sie noch nie vor Gericht ausgesagt haben, werden Sie viele Fragen auf dem Herzen haben.
Broschüren, Falt- bzw. Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- Das Betreuungsrecht
Am 1. Januar 1992 trat eine der bedeutendsten Reformen des seit der Jahrhundert-wende geltenden Bürgerlichen Gesetzbuchs in Kraft: Das Betreuungsrecht ersetzte die bisherigen Regelungen über die Entmündigung und die Gebrechlichkeitspfleg-schaft für Erwachsene.
Broschüren, Falt- bzw. Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- Haustürgeschäfte
Wer an seiner Haustüre von einem geschickten Vertreter übervorteilt wurde oder sich auf einer sogenannten Kaffeefahrt teure Waren aufreden ließ, braucht nicht zu verzagen. Gegen Kundenfang auf der Straße, Überrumpelung an der Haustüre oder Verkaufstricks bei Freizeitveranstaltungen gibt es Hilfe.
Broschüren, Falt- bzw. Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- Gartengrenze
Wo Menschen eng zusammenleben, muss jeder Rücksicht nehmen. Ein gedeihliches Miteinander, wie man es sich als Nachbar wünscht, setzt voraus, dass beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen.
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- Rund um den Verein
Die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen des Vereins lohnt sich für jeden, der einem Verein beitreten will, eine Mitgliederversammlung besucht oder (oft seufzend) seinen Mitgliedsbeitrag bezahlt.
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- Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
Zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich so bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können.
Broschüren, Falt- bzw. Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- Tipps für Mieter und Vermieter
Das Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Über die Hälfte unserer Bürger wohnt zur Miete. Viele andere sind Vermieter, manche gar gleichzeitig Vermieter und Mieter. Ein spannungsfreies Miteinander im sensiblen Bereich der Wohnraummiete ist nur denkbar, wenn beide Seiten ihr Verhalten nicht an oft irreführenden Schlagworten ausrichten, sondern ihre Beziehungen in Kenntnis der gegenseitigem Rechte und Pflichten gestalten.
Broschüren, Falt- bzw. Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- Schlichten ist besser als prozessieren
Am 13. April 2000 hat der Bayerische Landtag einstimmig das neue Bayerische Schlichtungsgesetz verabschiedet, das für alle Klagen gilt, die ab dem 1. September 2000 bei Gericht eingehen. Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten wird künftig die Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig sein, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen.
Broschüren, Falt- bzw. Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- Vorsorge für den Erbfall
Niemand beschäftig sich gerne mit den "letzten Dingen" des Lebens. Trotzdem sollte jeder rechtzeitig überlegen, ob und in welcher Weise Bestimmungen über das Vermögen für den Fall des Todes getroffen werden sollen. Je eher man sich damit befasst, desto nüchterner und klarer kann man sich hierüber ein Urteil bilden.
Broschüren, Falt- bzw. Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- Tipps für Wohnungseigentümer
Das Wohnungseigentum ist heute eine weit verbreitete Form des Immobilienbesitzes. Es eröffnet breiten Bevölkerungskreisen die Möglichkeit, eine eigene Wohnung, verbunden mit echtem Raum- und Grundeigentum, zu erwerben. Wohnungseigentum bedeutet aber in aller Regel auch, daß der einzelne Eigentümer mit seinem Eigentum nicht uneingeschränkt schalten und walten kann.
Broschüren, Falt- bzw. Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- Eltern und ihre Kinder
Eltern zu werden bedeutet nicht nur eine beglückende persönliche Erfahrung und sinnstiftende Erweiterung eigener Lebensperspektiven. Es bringt auch ein großes Stück persönlicher Verantwortung für das den anvertraute Schicksal des Kindes mit sich. Diese Verantwortung spiegelt sich in zahlreichen Bestimmungen unseres Familienrechts wider, die gegenseitige Rechte und Pflichten im Eltern-Kind-Verhältnis festlegen.
Broschüren, Falt- bzw. Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- Rechtstipps zum Verkehrsunfall
Die Broschüre stellt die wichtigsten Regeln für das Verhalten unmittelbar nach dem Unfall dar, gibt aber auch eine Reihe von Hinweisen und Ratschlägen für später auftretende Probleme. Natürlich kann und soll unser Ratgeber den individuellen Rechtsrat nicht ersetzen, wenn er im Einzelfall notwendig ist .
Broschüren, Falt- bzw. Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- 100 Jahre Grundbuch
Im Jahre 1898 wurde der Grundstein für den Aufbau des Grundbuchwesens heutiger Prägung in Bayern gelegt. Daran will das Bayerische Staatsministerium der Justiz mit der vorliegenden Broschüre erinnern und zugleich die rechtliche und technische Entwicklung zu unserem heutigen modernen und leistungsfähigen Grundbuch nachzeichnen.
Broschüren, Falt- bzw. Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- Mahnverfahren
Das Mahnverfahren ist ein einfacher und billiger Weg, um dem Gläubiger gegen den Schuldner zu seinem Recht zu verhelfen. Ein oft langwieriges und teures Verfahren vor Gericht soll damit vermieden werden. Hierüber klärt das Faltblatt auf.
Broschüren, Falt- bzw. Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- Maschinelle Bearbeitung von gerichtlichen Mahnverfahren
Bei dem Amtsgericht Coburg wurde ein zentrales Mahngericht eingerichtet, bei dem die Mahnbescheidsanträge aller Antragsteller mit Wohnsitz Bayern im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren bearbeitet werden. Die Broschüre ist eine ausführliche Informationsschrift und Anwendungshilfe für Antragsteller und Antragsgegner im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren.
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und andere Gesetze (vom 26.03.2007)
Sie haben vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten, in dem Sie zu einer Vernehmung als Zeuge in einem Zivil- oder Strafprozess vor Gericht geladen werden. Wenn Sie noch nie vor Gericht ausgesagt haben, werden Sie viele Fragen auf dem Herzen haben.
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Am 1. Januar 1992 trat eine der bedeutendsten Reformen des seit der Jahrhundert-wende geltenden Bürgerlichen Gesetzbuchs in Kraft: Das Betreuungsrecht ersetzte die bisherigen Regelungen über die Entmündigung und die Gebrechlichkeitspfleg-schaft für Erwachsene.
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Wer an seiner Haustüre von einem geschickten Vertreter übervorteilt wurde oder sich auf einer sogenannten Kaffeefahrt teure Waren aufreden ließ, braucht nicht zu verzagen. Gegen Kundenfang auf der Straße, Überrumpelung an der Haustüre oder Verkaufstricks bei Freizeitveranstaltungen gibt es Hilfe.
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Wo Menschen eng zusammenleben, muss jeder Rücksicht nehmen. Ein gedeihliches Miteinander, wie man es sich als Nachbar wünscht, setzt voraus, dass beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen.
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Die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen des Vereins lohnt sich für jeden, der einem Verein beitreten will, eine Mitgliederversammlung besucht oder (oft seufzend) seinen Mitgliedsbeitrag bezahlt.
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Zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich so bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können.
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Das Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Über die Hälfte unserer Bürger wohnt zur Miete. Viele andere sind Vermieter, manche gar gleichzeitig Vermieter und Mieter. Ein spannungsfreies Miteinander im sensiblen Bereich der Wohnraummiete ist nur denkbar, wenn beide Seiten ihr Verhalten nicht an oft irreführenden Schlagworten ausrichten, sondern ihre Beziehungen in Kenntnis der gegenseitigem Rechte und Pflichten gestalten.
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Am 13. April 2000 hat der Bayerische Landtag einstimmig das neue Bayerische Schlichtungsgesetz verabschiedet, das für alle Klagen gilt, die ab dem 1. September 2000 bei Gericht eingehen. Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten wird künftig die Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig sein, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen.
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Niemand beschäftig sich gerne mit den "letzten Dingen" des Lebens. Trotzdem sollte jeder rechtzeitig überlegen, ob und in welcher Weise Bestimmungen über das Vermögen für den Fall des Todes getroffen werden sollen. Je eher man sich damit befasst, desto nüchterner und klarer kann man sich hierüber ein Urteil bilden.
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Das Wohnungseigentum ist heute eine weit verbreitete Form des Immobilienbesitzes. Es eröffnet breiten Bevölkerungskreisen die Möglichkeit, eine eigene Wohnung, verbunden mit echtem Raum- und Grundeigentum, zu erwerben. Wohnungseigentum bedeutet aber in aller Regel auch, daß der einzelne Eigentümer mit seinem Eigentum nicht uneingeschränkt schalten und walten kann.
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Eltern zu werden bedeutet nicht nur eine beglückende persönliche Erfahrung und sinnstiftende Erweiterung eigener Lebensperspektiven. Es bringt auch ein großes Stück persönlicher Verantwortung für das den anvertraute Schicksal des Kindes mit sich. Diese Verantwortung spiegelt sich in zahlreichen Bestimmungen unseres Familienrechts wider, die gegenseitige Rechte und Pflichten im Eltern-Kind-Verhältnis festlegen.
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Die Broschüre stellt die wichtigsten Regeln für das Verhalten unmittelbar nach dem Unfall dar, gibt aber auch eine Reihe von Hinweisen und Ratschlägen für später auftretende Probleme. Natürlich kann und soll unser Ratgeber den individuellen Rechtsrat nicht ersetzen, wenn er im Einzelfall notwendig ist .
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Im Jahre 1898 wurde der Grundstein für den Aufbau des Grundbuchwesens heutiger Prägung in Bayern gelegt. Daran will das Bayerische Staatsministerium der Justiz mit der vorliegenden Broschüre erinnern und zugleich die rechtliche und technische Entwicklung zu unserem heutigen modernen und leistungsfähigen Grundbuch nachzeichnen.
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Das Mahnverfahren ist ein einfacher und billiger Weg, um dem Gläubiger gegen den Schuldner zu seinem Recht zu verhelfen. Ein oft langwieriges und teures Verfahren vor Gericht soll damit vermieden werden. Hierüber klärt das Faltblatt auf.
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Bei dem Amtsgericht Coburg wurde ein zentrales Mahngericht eingerichtet, bei dem die Mahnbescheidsanträge aller Antragsteller mit Wohnsitz Bayern im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren bearbeitet werden. Die Broschüre ist eine ausführliche Informationsschrift und Anwendungshilfe für Antragsteller und Antragsgegner im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren.
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