Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer ergibt sich aus der Anzahl von Jahren, in denen die bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch (wirtschaftlich) genutzt werden kann.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Buxheim, Oberbayern Eichstätt Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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