Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Reinertrag

Maßgebliche Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gebäudeertragswertes ist der Reinertrag eines Grundstücks, der mit § 16 Abs. 1 Satz 1 definiert wird als: Reinertrag = Rohertrag - Bewirtschaftungskosten.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Denkendorf, Oberbayern Eichstätt Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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