Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Privilegiertes Vorhaben

Für ein privilegiertes Vorhaben besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung des Vorhabens sofern die in § 35 BauGB hervorgehobenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Insbesondere dürfen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen und es muss eine ausreichende Erschließung gesichert sein.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Walderbach Cham Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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