Marktanpassungsfaktor
Die materielle Planreife ist nach § 33 Abs. 2 BauGB gegeben, wenn vor Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die unter -formelle Planreife- aufgeführten Voraussetzungen unter 2 - 4 erfüllt sind.
Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Miltach Cham Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien