Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Hobbyraum

Ein Hobbyraum ist nach der allgemeinen Rechtsauffassung ein nicht zu Wohnzwecken dienender Raum, können aber nach dem WEG (=Wohnungseigentumsgesetz) zum Sondereigentum gehören.

Die räumliche Trennung ist dabei nicht entscheidend, der sog. Nebenraum (Hobbyraum, Garage , Speicher- oder Kellerraum) muss nur abgeteilt und auch verschließbar sein.

In der Bewertung sind Hobbyräume dann gesondert zu beachten, wenn die Teilungserklärung ein selbständiges Sondereigentum für einen Hobbyraum festlegt (§ 3 Abs. 2 WEG - Abgeschlossenheit). Hier kommt daher darauf an, ob der Hobbyraum den Charakter von Kellerflächen bzw. Kleinlager durchschnittlicher bis gehobener Ausstattung besitzt.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Stadtbergen Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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