Als Hinterland wird eine Grundstücksfläche bei übertiefen Grundstücken bezeichnet, bei der sich Grenze des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (Vorderland / Hinterland oder Baureifes Land / Gartenland) dort befindet, wo öffentlich-rechtlich Vorschriften eine bauliche Nutzbarkeit erlauben.
Überwiegend orientiert sich die Trennlinie zwischen Vorder- und Hinterland bzw. der baulichen Nutzbarkeit an der den öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie Planfestsetzungen oder an der Umgebungsbebauung bzw. an dem Bodenrichtwertgrundstück des jeweiligen Baugebietes.
Planfestsetzungen können Baufenster, Baulinien bzw. Baugrenzen bestimmen, die wiederum Einfluss auf die Trennlinie zwischen Vorder- und Hinterland und somit auf die Qualitätseinstufung der Grundstücksfläche in der Wertermittlung haben.
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