Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Hinterland

Als Hinterland wird eine Grundstücksfläche bei übertiefen Grundstücken bezeichnet, bei der sich Grenze des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (Vorderland / Hinterland oder Baureifes Land / Gartenland) dort befindet, wo öffentlich-rechtlich Vorschriften eine bauliche Nutzbarkeit erlauben.

Überwiegend orientiert sich die Trennlinie zwischen Vorder- und Hinterland bzw. der baulichen Nutzbarkeit an der den öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie Planfestsetzungen oder an der Umgebungsbebauung bzw. an dem Bodenrichtwertgrundstück des jeweiligen Baugebietes.

Planfestsetzungen können Baufenster, Baulinien bzw. Baugrenzen bestimmen, die wiederum Einfluss auf die Trennlinie zwischen Vorder- und Hinterland und somit auf die Qualitätseinstufung der Grundstücksfläche in der Wertermittlung haben.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Schwabmünchen Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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