Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Hebesatz

Kennt man bei der Grundsteuer, die in einem zweistufigen Verfahren berechnet wird.

Die Finanzbehörde setzt den Steuermessbescheid fest (§§ 13 - 24 GrStG) und teilt diesen den Gemeinden mit, die im Anschluß den Grundsteuerbescheid erlassen.

Die Gemeinde bestimmt dann den Hebesatz sekbst, wobei hier der Finanzbedarf der Gemeinde im Vordergrund steht.

Die Höhe der Hebesätze (die für Land- und Forstwirtschaft sowie für das Grundvermögen einheitlich sein müssen) schwanken in den Kommunen zwischen 240 % und 600 %











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Mickhausen Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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