Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Hammerschlagrecht

Beinhaltet das Recht zum Betreten und Benutzen eines fremden Grundstücks, um von dort aus Bau- Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten an der eigenen baulichen Anlage durchzuführen.

Diese Fälle betreffen das Nachbarrecht. Insoweit gilt zu beachten, dass der Nachbar die Inanspruchnahme rechtzeitig (ca. 1 Monat) schriftlich ankündigen sollte. Angerichtete Schäden sind zu beseitigen. Sollte man Streit mit dem Nachbarn haben, muss ihn persönlich nicht auf das Grundstück lassen, da er auch eine Firma beauftragen kann.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Kutzenhausen Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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