Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Gutachtenerstattungsgrundsätze



Das Sachverständigenwesen kennt inhaltliche (formale) Grundsätze und daneben die Grundsätze der Wertermittlung (methodisch).

I. Gliederung: Zusammenstellung der Wertermittlungsergebnisse, Allgemeine Angaben, Lagebeschreibung, Zustandsmerkmale, Wertermittlung, Verkehrswert, Abschließende Erklärung, Anlagen

Allgemeine Angaben:
Auftraggeber, Zweck des Gutachtens, nähere Bezeichnung des Wertermittlungsobjektes, verwendete Unterlagen, eigene Erkundungen und Informationen, Tag der Ortsbesichtigung, Wertermittlungsstichtag.

Lagebeschreibung:
Es ist die Lage in der Stadt/Gemeinde mit Straße und Hausnummer zu bezeichnen, sowie die Gemarkung, die Flur und das Flurstück. Das Grundstück ist in Karten zu verdeutlichen. Auf die vollständige Wiedergabe des Gebäudebestands ist zu achten. Das Bebauungsgebiet ist mit der vorliegenden Bebauung und seiner Infrastruktur (Verkehr, Versorgungs, Entsorgung, Immissionen) zu beschreiben.

Zustandsmerkmale:
Rechte und Lasten des privaten und öffentlichen Rechtes Privatrechtliche Rechte und Lasten sind Nutzungsrechte, Erbaurechte, Vorkaufsrechte, Mietverträge, Pachtverträge; ferner die Einsichtnahme in das Grundbuch, das Liegenschaftskataster und das Baulastenverzeichnis (gibt es nicht in Bayern).

Öffentlichrechtliche Rechte und Lasten sind vor allem das Planungsrecht der Kommunen (z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Erschließung, Zulässigkeit von Bauvorhaben, Veränderungssperren, Lage in Sanierungsgebieten u.a.), Bauordnungsrecht, Denkmalschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz, tatsächliche Verhältnisse und sonstige Beschaffenheiten (wie Grundstückszuschnitt, Oberflächen-gestaltung und Baugrundverhältnisse, Erschließung und abgaberechtliche Verhältnisse, derzeitige Nutzung, Ver- und Entsorgung, Bauzustand, Angabe von Baumängel und Bauschäden, Modernisierungsmaßnahmen).

Abschließende Erklärung:
Diese sollte die eigenverantwortliche Erstellung des Gutachtens sowie die Besichtigung enthalten.

Anlagen:
Kataster- und Grundbuchauszug, Kartenauschnitte, Planungsunterlagen, Fotodokumentation, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Grundrisse und Schnitte der vorhandenen Bebauung


II. Grundsätze der Wertermittlung
Wahle des Wertermittlungsverfahrens, Bodenwert (Vergleichswertverfahren), Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Verkehrwert, Zusammenstellung der Wertermittlungsergebnisse






Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Klosterlechfeld Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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