Darunter ist die rückwärtige Länge eines Grundstücks zu verstehen, wenn man es von der Straße (i.R. Erschließungsstraße) aus betrachtet.
Die Grundstückstiefe kann den Wert eines Grundstücks beeinträchtigen. Man spricht hier auch von einer Zonenbewertung Eine Tiefe des Baugrundstücks bis max. 40 m gilt als normal (Zone I) und erzielt in der Regel den ortsüblichen Preis für Bauland; in Großstädten mit knappen Baulandreserven können andere Maßstäbe Geltung haben.
Beispiel München-Waldperlach: Die Nachkriegshäuser der 50-er Jahre wurden auf sog. Schlauch- bzw. Handtuchgrundstücken errichtet, die in heutiger Zeit bei Nachverdichtungen meist zum Abbruch der Ursprungshäuser führen, um den wertvollen Baugrund entsprechend nutzen zu können. Eine zonale Bewertung bedarf hier der Prüfung, ob das Grundstück baurechtlich nicht unterausgenutzt ist und ob baurechtlich eine andere Alternative besteht.
Die Prüfung solcher Entwicklungsmöglichkeiten eines Bau- oder Abbruchsgrundstückes obliegt im Vorfeld meist den Immobilien-sachverständigen und Wertermittlern.
Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Großaitingen Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien