Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Grundstücksgleiche Rechte



Darunter versteht man alle Rechte, die wie Grundstücke behandelt werden.

Das bekannteste ist das Erbbaurecht, welches dem Berechtigten gestattet, gegen Entrichtung des Erbbauzinses (Erbbaurechtsvertrag) ein Gebäude auf fremden Grundstück zu errichten oder zu haben.

Ferner das Gebäudeeigentum nach dem Recht der ehemaligen DDR, das allerdings nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz in Grundeigentum oder ein Erbbaurecht umgewandelt werden soll oder auch schon umgewandelt wurde.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Fischach Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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