Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Grundsteuer



Nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung ist die Grundsteuer eine Realsteuer, das heißt, dass Grundbesitz ohne Rücksicht auf die persönlichen Einkommensverhältnisse des Eigentümers besteuert wird.

Die Grundsteuer steht den Gemeinden zu; sie bestimmen auch, ob in ihrem Gebiet Grundsteuer zu erheben ist. Einschlägige Rechtsvorschriften findet man im Grundsteuergesetz (§§ 1,2, 3-8, 32 - 36 GrStG), die auch Befreiungen und Vergünstigungen enthalten.

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, die vierteljährlich fällig wird (15.2./15.5./15.08./15.11.).

Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert der Immobilie, der im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt festgesetzt wird; hierzu dienen Steuermesszahl und Grundsteuermessbetrag. Die Finanzbehörde setzt den Steuermessbescheid fest und teilt diesen der jeweiligen Gemeinde mit, welcher der Erlass des Grundsteuerbescheides obliegt.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Ehingen bei Wertingen Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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