Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Grundpfandrechte



In Abgrenzung zu den Pfandrechten an beweglichen Sachen bezeichnet man die Pfandrechte an Immobilien als Grund-Pfandrechte.

Hier unterscheidet man als sog. dingle Rechte die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld, die auch als Verwertungs- und Sicherungsrechte bezeichnet werden. Sie dienen üblicherweise zur Sicherung einer Forderung aus dem Grundstück, welche auch im Wege der Zwangsvollstreckung (a.a.O) durchgesetzt werden können.

Als heute gängigste Form wird die Buchgrundschuld (früher die Hypothek) in das Grundbuch eingetragen, allerdings gibt es auch die Möglichkeit einer Briefgrundschuld, die früher sehr beliebt war und die gleiche Wirkung wie die Buchgrundschuld entfaltet. Die Briefgrundschuld hat jedoch ihre Bedeutung immer mehr verloren, da der Verwaltungsaufwand hierfür enorm ist.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Bonstetten Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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