Grundmiete
Als Grundmiete bezeichnet man die vertraglich vereinbarte Miete. Sie beinhaltet nicht die im Mietvertrag gesondert ausgewiesenen
→ Betriebskosten
Sie ist auch Ausgangspunkt bei Mieterhöhung nach 558 BGB.
Sie ist vergleichbar mit der Nettomiete.
Sofern die Betriebskosten mit enthalten sind spricht man von Bruttomiete.
Umgangssprachlich wird von Grundmiete oder Teilinklusivmiete auch gesprochen, wenn man ausdrücken will, dass über bestimmte Kosten nicht abgerechnet wird.
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