Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Gespaltenes Ertragswertverfahren



Umgangsprachliche Bezeichnung für die Ausprägung des Ertragswertverfahren, bei der sich der Ertragswert eines bebauten Grundstücks aus dem Bodenwertanteil und dem Ertragswert der baulichen Anlage zusammensetzt.

Das ungespaltene Ertragswertverfahren, auch vereinfachtes Ertragswertverfahren genannt, kann vor allem bei baulichen Anlagen mit hoher Restnutzungsdauer (≥ 40 Jahre) zur Anwendung kommen, da mit zunehmender Restnutzungsdauer der Bodenverzinsungsbetrag eine zu vernachlässigende Größe wird.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Haiming Altötting
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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