Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Geschlossene Bauweise



Die Gebäude werden in der geschlossenen Bauweise ohne seitlichen Grenzabstand errichtet.Ausnahme: Vorhandene Bebauung erfordert eine Abweichung (vgl. § 22 Abs. BauNVO).











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Altötting
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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