Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Geheimhaltung



Schweigepflicht erstreckt sich auf Privatgeheimnisse und ist in den §§ 203 ff. StGB normiert; sie betrifft vor allem Heilberufe, rechts- und wirtschaftsberatende Berufe.

§ 535b StGB stellt den Bruch des Dienstgeheimnisses unter Strafe.

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Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Mariaposching Straubing-Bogen
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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