Gartenland
Gartenland umfasst die dem Gartenbau dienenden Flächen einschließlich der Obstanlagen und Baumschulen, die nicht öffentlichen Parkanlagen bis zur Größe von 50 Ar, die Haus- und Ziergärten und die selbstständigen Kleingärten ohne Rücksicht darauf, ob sie eingefriedet sind oder nicht.
Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Feldkirchen, Niederbayern Straubing-Bogen
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien