Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Gartenland



Gartenland umfasst die dem Gartenbau dienenden Flächen einschließlich der Obstanlagen und Baumschulen, die nicht öffentlichen Parkanlagen bis zur Größe von 50 Ar, die Haus- und Ziergärten und die selbstständigen Kleingärten ohne Rücksicht darauf, ob sie eingefriedet sind oder nicht.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Feldkirchen, Niederbayern Straubing-Bogen
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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