Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Erschließung



Bedeutet, Grundstücke erstmalig für die bestimmungsgemäße Nutzung durch bauliche Anlagen (Erschließungsanlagen) an das öffentliche Verkehrsnetz und an öffentliche Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung anzuschließen (§§ 123 - 135 BauGB).











Immobilienbewertung in Geratskirchen Landkreis Rottal-Inn Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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