Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Erhaltungssatzung



Im Bereich einer Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) bedürfen der Rückbau und die Änderung baulicher Anlagen der Genehmigung.

Zweck:
Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes;
Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung;
Städtebauliche Umstrukturierung.











Immobilienbewertung in Egglham bei Aidenbach Landkreis Rottal-Inn Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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