Enteignung
	Ist der gezielte (finale) Eingriff auf das Eigentum oder abspaltbare Teile davon durch hoheitliches Handeln, mit dem Ziel des Rechtsentzugs für die Erfüllung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe.
	Voraussetzungen:
	Positives Tun des Staates, zielgerichtetes Handeln zum Wohl des Staates, hoheitliches Handeln, nur durch oder auf Grund eines Gesetzes mit Entschädigungsregelung (Junktimklausel)
	Rechtswege:
	Verwaltungsgericht (Enteignung); Zivilgericht (Entschädigung)
	
Immobilienbewertung in Hohenwart, Paar Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm Immobiliengutachten
	Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien