Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Denkmäler



Im Immobilienrecht versteht man unter Denkmal ein nach den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer schützenswertes bzw. in Denkmallisten geführtes Objekt, z.B. Baudenkmal, Bodendenkmal (Archäologie), Kulturdenkmal, Ensemble (Ortsteile oder Orte).

Die Landesgesetze regeln den Umgang mit Denkmälern, die verbundenen Einschränkungen
und Förderungen.

⇒ Baudenkmal
⇒ Denkmalschutz











Immobilienbewertung in München Pullach Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z