Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Bruttorohbauland



Sind nach § 5 Abs. 3 ImmoWertV Flächen (Subkategorie des Rohbaulandes, umfasst die Gesamtheit des Plangebiets), die nach bauplanungsrechtlichen Bestimmungen für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung jedoch noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind.

Bauplanungsrechtliche Bestimmungen können sich aus §§ 30, 34, 35 BauGB ergeben.











Immobilienbewertung in München Ismaning Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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