Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Brandkassenwert



Darunter versteht man auch den Feuerkassen- oder den Feuerversicherungswert, also den Wiederbeschaffungswert, Neubauwert eines Gebäudes.

Der Neuwert ist zu unterscheiden vom Verkehrs- oder ⇒ Zeitwert (§ 14 Nr. 1 b VGB 88) und vom ⇒ gemeinen Wert (§ 14 Nr. 1 c VGB 88).

Neuwert ist der Preis, den die versicherte Sache in völlig neuem Zustand kosten würde.

Der Zeitwert (Zeitwertversicherung) entspricht dem Betrag, der im Schadensfall für die versicherte Sache unter Berücksichtigung der Wertminderung infolge von Alter und Abnutzung (nicht durch Feuer verursachte) Baumängel und Schäden aufgebracht werden müsste.

Dem Versicherungsvertrag wird der ortsübliche Bauwert auf der Basis der Preise von 1914 zugrundegelegt (⇒ Versicherungswert 1914).









Immobilienbewertung in München Lochhausen Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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