Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Beschränkung



Ist eine Sache durch ihren Eigentümer nicht mehr uneingeschränkt nutzbar, so ist dieser in seiner Nutzung beschränkt. Man spricht hier auch von Belastungen (Nachbarrechte §§ 906 - 924 BGB, Vorkaufsrechte und Vormerkung § 883 BGB, öffentliche Beschränkungen durch die Landesbauordnungen, Nutzungsrechte wie Nießbrauch und Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte wie Grundschuld, Reallasten wie Altenteilsrecht, Erbaurechte); der Grundstückswert wird unter Umständen erheblich beeinflusst.











Immobilienbewertung in Kreuth bei Tegernsee Landkreis Miesbach Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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