Bebauungstiefe
Die Bebauungstiefe ist ein Maß für den Abstand, bis zu dem ein Grundstück von der
vorderen Grundstücksgrenze aus bebaut werden kann (§ 23 Abs. 1 und 4 BauNVO).
Immobilienbewertung in Schöngeising Landkreis Fürstenfeldbruck Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien