Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Baunebenkosten


§ 22 Abs. 2 ImmoWertV zählt zu den Baunebenkosten die Planung, Baudurchführung, behördliche Prüfungen und Genehmigungen sowie die für Herstellung der baulichen Anlagen erforderliche Finanzierung, was weitgehend den Ausführungen nach DIN 276 (Juni 1993) der Kostengruppe 700 entspricht. Vgl. auch Anlage 1 zu § 5 Abs. 5 II. BV.











Immobilienbewertung in Zolling, Oberbayern Landkreis Freising Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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