Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Baulastenverzeichnis



Die freiwillig übernommene öffentlich-rechtlich Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde wird als Baulast bezeichnet.

Sinn der Baulast ist es, der Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung eines Bauvorhabens zu ermöglichen, das ohne Baulast unzulässig wäre.

Die Baulast hat dingliche Wirkung, ist aber nicht im Grundbuch eingetragen, sondern im Baulastenverzeichnis (Ausnahme: Bayern und Brandenburg) eingetragen und wirkt nicht rechtsbegründend (kein Gutglaubensschutz).

Mit Ausnahme von Bayern und Brandenburg wird das Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Städte geführt (siehe Landesbauordnungen).











Immobilienbewertung in Paunzhausen Landkreis Freising Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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