Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Baugenehmigung



Die Baugenehmigung ist im Grundsatz ein gebundener Verwaltungsakt, der nur auf Antrag eingeleitet wird.

Zuständig für die Erteilung sind die Bauaufsichtsbehörden.

Der Antragsteller hat Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn sein Bauvorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht.











Immobilienbewertung in Wörth Landkreis Erding Immobiliengutachten
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