Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Baudenkmal



Grundstücke, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte und Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt, sind Kulturdenkmale.

Nach § 3 Abs. 1 des nds. Denkmalschutzgesetzes werden unterschieden: Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale..











Immobilienbewertung in Oberding Landkreis Erding Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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