Baudenkmal
Grundstücke, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte und Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt, sind Kulturdenkmale.
Nach § 3 Abs. 1 des nds. Denkmalschutzgesetzes werden unterschieden: Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale..
Immobilienbewertung in Oberding Landkreis Erding Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien