Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Außenbereich



Als Außenbereich (§ 35 BauGB) definieren sich diejenigen Gebiete, die weder innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes i.S.d. § 30 Abs. 1 BauGB, noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34 BauGB gelegen sind.











Immobilienbewertung in Buch am Buchrain Landkreis Erding Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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