Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Aufgebotsverfahren



Das Aufgebot dient der allgemeinverbindlichen Feststellung der anzumeldenden Rechte.

Das Verfahren wird durch einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet und ist öffentlich bekannt zu machen.

Es enthält die Aufforderung zur Geltendmachung von Rechten an dem aufgebotenen Gegenstand binnen einer gesetzten Frist.

Es ergeht ein Ausschlussurteil im Aufgebotstermin für alle nicht angemeldeten Rechte.











Immobilienbewertung in Frauenneuharting Landkreis Ebersberg Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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