Aufenthaltsräume
Der Begriff ist in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert.
Nach BayBO 1998 Art. 45 Abs. 1:
"Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind oder nach Lage und Größe dazu benutzt werden können."
Wichtige Merkmale:
Ausreichende Nutzfläche und Raumhöhen, senkrecht stehende Fenster, ausreichende Belichtung und Belüftung.
Immobilienbewertung in Forstinning Landkreis Ebersberg Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien