Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Abschreibung



stellt steuerliche Unterscheidung zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern dar. Gebäude nutzen sich ab, nicht aber Grund und Boden. Der fortlaufende Wertverlust wird durch die Abschreibungen berücksichtigt.

"Absetzung für Abnutzung", auch "AfA" genannt.
Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Die zulässigen Abschreibungsmethoden werden nach dem Immobilienobjekt, dem Steuerpflichtigen, der Bemessungsgrundlage und den Abschreibungssätzen unterschieden.

Die Abschreibung erfolgt über die Nutzungsdauer.











Immobilienbewertung in Pfaffenhofen an der Glonn Landkreis Dachau Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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