Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Wertgutachten und Immobilienbewertungen fertigen wir für Sie z.B. in folgenden Fällen an:
Erstellung von Immobiliengutachten zur Zwangsversteigerung von Immobilien. Wurde eine Immobilie vererbt,
so können wir mit einem Wertgutachten die Erbanteile ermitteln.
Bei Gutachten die wir als Zwangsversteigungsgrundlage erstellen sind zusätzlich zu den normalen Anforderungen an ein Wertgutachten einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Wenn Sie sich für eine Objektbeschreibung einer Immobilie interessieren, können Sie beim Amtsgericht das Verkehrswertgutachten einsehen, dieses Gutachten enthält eine Beschreibung der Lage und des Zustands der Immobilie. Achten Sie auf den Punkt "Besonderheiten", hier werden Bauschäden, Mängel oder auch langes Leerstehen vermerkt.
Der Verkehrswert einer Immobilie wird unter zur Hilfenahme der Wertermittlungsverordnung (WertV) mit unterschiedlichen Verfahren durch einen Wertgutachter ermittelt.


Amtsgerichte - Q

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