Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Der Zweck



Oft wissen die Eigentümer einer Immobilie nicht, welchen Wert Ihre Immobilie tatsächlich darstellt.

Ein Gutachten erfasst den Wert einer Immobilie.

Diese Wertermittlung soll nach den Kriterien des § 194 BauGB erfolgen, um den tatsächlichen Wert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bestimmen.

Immobilienwertgutachten werden aus juristischen, steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Anlässen erstellt und erfordern je nach Anlass unterschiedliche Bewertungsmethoden.

Die wichtigsten Bewertungsmethoden:

-   Sachwertermittlung:          §§ 21 - 25 WertV

-   Ertragswertermittlung:       §§ 15 - 20 WertV

-   Vergleichswertverfahren:    §§ 13 u. 14 WertV


Ermittelt werden:

Verkehrswerte, Beleihungs-, Bilanz-, Einheits-, Entschädigungs- und Versicherungswerte.



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