Wertgutachten und Immobilienbewertungen fertigen wir für Sie z.B. in folgenden Fällen an:
Immobilienschätzung, wenn Sie ein Haus oder eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen, als unabhängiger Wertgutachter können wir den Preis dieser Immobilie schätzen. Wurde eine Immobilie vererbt, so können wir mit einem Wertgutachten die Erbanteile ermitteln. Setzt das Finanzamt Ihrer Meinung nach die Berechnung der Steuer, den Wert Ihrer Wohnung oder Immobilie zu hoch an, Ihre Betriebsstätte wurde vom Finanzamt bewertet und das Verhältnis von Boden- zu Sachwert wurde falsch bewertet. Auch hier können wir Ihnen weiterhelfen Der Verkehrswert einer Immobilie wird unter zur Hilfenahme der Wertermittlungsverordnung (WertV) mit unterschiedlichen Verfahren durch einen Wertgutachter ermittelt.
Amtsgericht Biberach a.d. Riß
88400 Biberach a.d. Riß
Alter Postplatz 4
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Fax 0 73 51 - 59-529