Die Anlässe
Die Anlässe für eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen können unterschiedlichster Natur sein und sind, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, nachfolgend aufgezählt:
	
	- Familienrechtsangelegenheiten
	- Erbschaft, Testamentsvollstreckung, Pflegschaft, Scheidung, Vormundschaftsangelegenheiten
	- Feststellung des Verkehrswertes vor und nach einem Grundstückskauf, Empfehlung des Kauf- bzw. Verkaufspreises
	- Steuerliche Angelegenheiten
 Prüfung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerbescheiden
	- Gerichtsgutachten
 Wertgutachten werden von Gerichten beauftragt wenn die Streitsache bereits anhängig ist und 
		zur Klärung des Streitgegenstandes das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich ist.
	- Sonstige Anlässe
	
Ermittelt werden:
	Verkehrswerte, Beleihungs-, Bilanz-, Einheits-, Entschädigungs-	und Versicherungswerte.
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Prüfung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerbescheiden
Wertgutachten werden von Gerichten beauftragt wenn die Streitsache bereits anhängig ist und zur Klärung des Streitgegenstandes das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich ist.
